Beitragssatzung

Das Durchsetzen unserer politischen Meinung kostet nicht nur viel Engagement, sondern auch Geld. Daher sind wir gezwungen, von unseren Mitgliedern einen Beitrag zu erheben. Der liegt derzeit bei 2,50 Euro im Monat und richtet sich nach folgender Beitragssatzung:

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I. Aufbringung der Mittel

Die Mittel zur Erfüllung der Aufgaben der Jungen Liberalen Krefeld e.V. werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht.

 

II. Monatliche Beiträge

Der monatliche Mindestbeitrag für Mitglieder beträgt 2,50 Euro.

In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen Beitragsnachlass für einzelne Mitglieder beschließen. Der Jahresbeitrag ist grundsätzlich im ersten Monat des Geschäftsjahres bzw. einen Monat nach Eintritt fällig. Den Mitgliedern wird jedoch einen unterjährige Zahlung ermöglicht, so dass der Jahresbeitrag auch in mehreren Raten erfolgen kann.  Der/die Schatzmeister/in ist gehalten, für regelmäßige Beitragszahlungen der Mitglieder Sorge zu tragen.

 

III. Fördermitglieder

Fördermitglied der Jungen Liberalen Krefeld e.V. kann jeder werden, der die Grundsätze des Vereins anerkennt und einen jährlichen Förderbeitrag von mindestens 20 Euro pro Jahr entrichtet. Fördermitglieder erwerben (abgesehen vom Informationsrecht und dem Recht zur Teilnahme an Veranstaltungen) keine mitgliedschaftlichen Rechte. Insbesondere können sie keine Ämter bekleiden und werden nicht zur Berechnung von Delegiertenverteilungen herangezogen.

 

IV. Haushalt und Rechnungslegung

Der/die Schatzmeister/in ist zu Beginn des Geschäftsjahres zur Aufstellung eines Haushaltsplanes und nach Ende des Geschäftsjahres zum Bericht über die Einhaltung des Haushaltsplanes vor dem Vorstand, zur Rechnungsprüfung vor den Kassenprüfern und der Mitgliederversammlung (Kreiskongress) verpflichtet.

 

V. Buchführung und Kassenprüfung

Für die Buchführung und die Kassenprüfung gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Bestimmungen des Steuerrechts für  Vereine.

Diese Beitragssatzung wurde am 27.01.2008 beschlossen und gilt bis auf Weiteres. Sie setzt alle vorher beschlossenen Beitragssatzungen außer Kraft.